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AGB
1. Allgemeine Bedingungen
Die vorliegenden Bedingungen liegen allen Lieferungen und Leistungen der Firma 18ok GmbH zugrunde. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen - insbesondere durch widersprechende Geschäftsbedingungen - bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von 18ok GmbH. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige Angaben, insbesondere über die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch 18ok GmbH. Auf diese Form kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass die Auftragsabwicklung bei 18ok GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitungsanlagen erfolgt.
Die vorliegenden Bedingungen liegen allen Lieferungen und Leistungen der Firma 18ok GmbH zugrunde. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen - insbesondere durch widersprechende Geschäftsbedingungen - bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von 18ok GmbH. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige Angaben, insbesondere über die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch 18ok GmbH. Auf diese Form kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass die Auftragsabwicklung bei 18ok GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitungsanlagen erfolgt.
2. Preise und Liefertermine
a. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ab Lager 66450 Bexbach und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich. Soweit nichts anders vereinbart ist, sind Zahlungen ab Abrechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen netto ohne jeden Abzug zu leisten. 18ok GmbH ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz, ansonsten bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. 18ok GmbH behält sich vor, gegenüber dem Käufer, der Unternehmer ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
b. Alle Liefertermine und Fristen unverbindlich. Liefertermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von 18ok GmbH im Einzelfall als verbindlich festgelegt worden sind. Die Frist verlängert sich entsprechend, wenn die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehen Hindernisse zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflusses von 18ok GmbH liegen. Der Käufer hat im Falle des Lieferverzuges das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer gegenüber 18ok GmbH gesetzten Nachfrist von dem entsprechenden Liefervertrag ohne das Kosten entstehen zurückzutreten. Für eventuelle Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder Leistung gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 5 der vorliegenden Bedingungen. 18ok GmbH ist berechtigt, die zu erbringende Leistungen durch Teillieferungen auszuführen. Die Zahlungsfristen sind entsprechend gültig. Storniert der Käufer einen Auftrag später als 90 Tage vor dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin, so ist der Käufer auf Verlangen von 18ok GmbH verpflichtet, 5 % des sich aus der 18ok GmbH-Preisliste ergebenden Basispreises für das entsprechende Produkt zum pauschalen Ausgleich 18ok GmbH entstandener Kosten zu zahlen. Es bleibt vorbehalten einen Schaden darüber hinaus geltend zu machen. Der Käufer hat das Recht einen Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens oder des Nichteintritts eines Schadens zu führen.
a. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ab Lager 66450 Bexbach und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich. Soweit nichts anders vereinbart ist, sind Zahlungen ab Abrechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen netto ohne jeden Abzug zu leisten. 18ok GmbH ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz, ansonsten bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. 18ok GmbH behält sich vor, gegenüber dem Käufer, der Unternehmer ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
b. Alle Liefertermine und Fristen unverbindlich. Liefertermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von 18ok GmbH im Einzelfall als verbindlich festgelegt worden sind. Die Frist verlängert sich entsprechend, wenn die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehen Hindernisse zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflusses von 18ok GmbH liegen. Der Käufer hat im Falle des Lieferverzuges das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer gegenüber 18ok GmbH gesetzten Nachfrist von dem entsprechenden Liefervertrag ohne das Kosten entstehen zurückzutreten. Für eventuelle Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder Leistung gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 5 der vorliegenden Bedingungen. 18ok GmbH ist berechtigt, die zu erbringende Leistungen durch Teillieferungen auszuführen. Die Zahlungsfristen sind entsprechend gültig. Storniert der Käufer einen Auftrag später als 90 Tage vor dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin, so ist der Käufer auf Verlangen von 18ok GmbH verpflichtet, 5 % des sich aus der 18ok GmbH-Preisliste ergebenden Basispreises für das entsprechende Produkt zum pauschalen Ausgleich 18ok GmbH entstandener Kosten zu zahlen. Es bleibt vorbehalten einen Schaden darüber hinaus geltend zu machen. Der Käufer hat das Recht einen Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens oder des Nichteintritts eines Schadens zu führen.
3. Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an unserer Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Käufer kann an den gelieferten Produkten durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Jede Verarbeitung der von 18ok GmbH gelieferten Produkte erfolgt für 18ok GmbH. Bei Einbau in fremde Sachen durch den Käufer wird 18ok GmbH Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes ihrer Produkte zu den mit verwendeten Fremdwaren. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltsware von 18ok GmbH. Der Käufer ist, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber 18ok GmbH nachkommt, zur weiteren Veräußerung der gelieferten Produkte oder der aus der Verbindung entstehenden Produkte im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes nur unter Eigentumsvorbehalt und nach Maßgabe der in diesen Bedingungen enthaltenen Softwarelizenzbestimmungen berechtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübertragungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von 18ok GmbH hinweisen und 18ok GmbH unverzüglich benachrichtigen.
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an unserer Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Käufer kann an den gelieferten Produkten durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Jede Verarbeitung der von 18ok GmbH gelieferten Produkte erfolgt für 18ok GmbH. Bei Einbau in fremde Sachen durch den Käufer wird 18ok GmbH Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes ihrer Produkte zu den mit verwendeten Fremdwaren. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltsware von 18ok GmbH. Der Käufer ist, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber 18ok GmbH nachkommt, zur weiteren Veräußerung der gelieferten Produkte oder der aus der Verbindung entstehenden Produkte im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes nur unter Eigentumsvorbehalt und nach Maßgabe der in diesen Bedingungen enthaltenen Softwarelizenzbestimmungen berechtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübertragungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von 18ok GmbH hinweisen und 18ok GmbH unverzüglich benachrichtigen.
4. Rüge-, Untersuchungspflicht und Gefahrübergang
a. Der Käufer, der nicht Verbraucher ist, wird die gelieferte Software einschließlich der Dokumentation oder sonstiger Waren innerhalb von 1 Woche (8 Werktagen) nach Lieferung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programminformationen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen 18ok GmbH durch einen eingeschriebenen Brief innerhalb der Frist gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten.
b. Ist eine Mängelrüge nicht eingegangen entsprechend der Bestimmungen zu a. innerhalb der dort vorgesehenen Fristen gilt die Ware als genehmigt.
c. Mängel die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchungen nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der in Absatz a. dargelegten Rügeanforderungen gerügt (reklamiert) werden.
d. Bei einer Verletzung der Rüge- und Untersuchungspflicht und gemäß a. oder c. gilt die Software bzw. die andere gelieferte Ware in Ansehung der betreffenden Mängel als genehmigt.
e. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch 18ok GmbH auf den Käufer über.
a. Der Käufer, der nicht Verbraucher ist, wird die gelieferte Software einschließlich der Dokumentation oder sonstiger Waren innerhalb von 1 Woche (8 Werktagen) nach Lieferung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programminformationen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen 18ok GmbH durch einen eingeschriebenen Brief innerhalb der Frist gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten.
b. Ist eine Mängelrüge nicht eingegangen entsprechend der Bestimmungen zu a. innerhalb der dort vorgesehenen Fristen gilt die Ware als genehmigt.
c. Mängel die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchungen nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der in Absatz a. dargelegten Rügeanforderungen gerügt (reklamiert) werden.
d. Bei einer Verletzung der Rüge- und Untersuchungspflicht und gemäß a. oder c. gilt die Software bzw. die andere gelieferte Ware in Ansehung der betreffenden Mängel als genehmigt.
e. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch 18ok GmbH auf den Käufer über.
5. Gewährleistung und Haftung
a. 18ok GmbH gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material und Fabrikationsfehlern sind.
a. 18ok GmbH gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material und Fabrikationsfehlern sind.
b. Ist der Käufer Unternehmer, darf 18ok GmbH Mängel - je nach Art des Mangels auch mehrmals innerhalb einer angemessenen Frist - durch Ersatzlieferung beheben. Mängel, die die bestimmungsmäßige Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, können nach Wahl von 18ok GmbH entweder durch die Lieferung einer neuen Ware oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkung des Fehlers beseitigt werden; je nach Art des Fehlers sind mehrere Reparaturversuche innerhalb einer angemessenen Frist möglich. Ist der Käufer Verbraucher, so kann er wählen, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. 18ok GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
c. Der Käufer gewährt 18ok GmbH zur Mängelbeseitigung eine angemessene Frist. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 8 Kalenderwochen. Verhindert der Kunde eine Nachbesserung innerhalb dieser Frist, indem er an deren Durchführung nicht im erforderlichen Umfang mitwirkt, ist 18ok GmbH von der Gewährleistung befreit. Ist die Mängelbeseitigung seitens 18ok GmbH nicht erfolgt oder ist sie dem Käufer im Einzelfall nicht zuzumuten, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder - in den Grenzen der Ziffer 7 - Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
d. Jegliche Gewährleistung entfällt, sofern ein etwaiger Fehler darauf beruht, das der Käufer oder ein Dritter ohne Zustimmung von 18ok GmbH Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder selbst repariert hat, oder er das Produkt nicht nach den Richtlinien von 18ok GmbH entsprechend benutzt, betrieben oder gepflegt hat.
e. Die Gewährleistungspflicht beträgt - soweit nichts Abweichendes im Einzelfall vereinbart wurde - 24 Monate und beginnt mit der Ablieferung der Produkte beim Käufer.
f. Führt ein Sachmangel zu einem Schaden, so haften wir nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das Produkthaftungsgesetz fällt oder auf Vorsatz oder grob Fahrlässig einzustufen ist. Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer "Kardinalpflicht" beruht, haften wir nur für den vertragstypischen Schaden. Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche (Ansprüche, die zur Wiedergutmachung von Schäden dienen, die durch rechtswidriges und schulhaftes Verhalten verursacht wurden) des Käufers sind ausgeschlossen.
g. Die vorher genannten Bestimmungen unter f. gelten auch für Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Pflichtverletzungen und unsere Deliktshaftung. Ist eine Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht entstanden oder ein schon bei Vertragsschluss bestehendes Leistungshindernis entstanden, so beschränkt sich unsere Ersatzpflicht darauf, den Käufer so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er nicht auf die Gültigkeit des Geschäfts vertraut hätte (negatives Interesse). Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Angestellten oder Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
c. Der Käufer gewährt 18ok GmbH zur Mängelbeseitigung eine angemessene Frist. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 8 Kalenderwochen. Verhindert der Kunde eine Nachbesserung innerhalb dieser Frist, indem er an deren Durchführung nicht im erforderlichen Umfang mitwirkt, ist 18ok GmbH von der Gewährleistung befreit. Ist die Mängelbeseitigung seitens 18ok GmbH nicht erfolgt oder ist sie dem Käufer im Einzelfall nicht zuzumuten, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder - in den Grenzen der Ziffer 7 - Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
d. Jegliche Gewährleistung entfällt, sofern ein etwaiger Fehler darauf beruht, das der Käufer oder ein Dritter ohne Zustimmung von 18ok GmbH Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder selbst repariert hat, oder er das Produkt nicht nach den Richtlinien von 18ok GmbH entsprechend benutzt, betrieben oder gepflegt hat.
e. Die Gewährleistungspflicht beträgt - soweit nichts Abweichendes im Einzelfall vereinbart wurde - 24 Monate und beginnt mit der Ablieferung der Produkte beim Käufer.
f. Führt ein Sachmangel zu einem Schaden, so haften wir nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das Produkthaftungsgesetz fällt oder auf Vorsatz oder grob Fahrlässig einzustufen ist. Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer "Kardinalpflicht" beruht, haften wir nur für den vertragstypischen Schaden. Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche (Ansprüche, die zur Wiedergutmachung von Schäden dienen, die durch rechtswidriges und schulhaftes Verhalten verursacht wurden) des Käufers sind ausgeschlossen.
g. Die vorher genannten Bestimmungen unter f. gelten auch für Schadensersatzansprüche wegen sonstiger Pflichtverletzungen und unsere Deliktshaftung. Ist eine Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht entstanden oder ein schon bei Vertragsschluss bestehendes Leistungshindernis entstanden, so beschränkt sich unsere Ersatzpflicht darauf, den Käufer so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er nicht auf die Gültigkeit des Geschäfts vertraut hätte (negatives Interesse). Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Angestellten oder Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. Urheberrechte Dritter und Gewerbliche Schutzrechte
18ok GmbH stellt den Käufer bei der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter wegen des Gebrauchs eines 18ok GmbH-Produktes von Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers frei. 18ok GmbH verschafft dem Käufer darüber hinaus grundsätzlich das Recht zur weiteren Nutzung des Produktes. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen unmöglich, so wird 18ok GmbH nach eigener Wahl das Produkt entweder derart ändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den an 18ok GmbH entrichteten Kaufpreis abzüglich eines die Nutzungsdauer des Produktes berücksichtigenden Preisminderung erstatten.
Die vorher aufgeführten Verpflichtungen bestehen nur, wenn der Käufer 18ok GmbH unverzüglich über gegen ihn gerichtete Ansprüche in Kenntnis setzt, 18ok GmbH alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben und die Schutzrechtsverletzung nicht dadurch verursacht wird, dass ein von 18ok GmbH geliefertes Produkt verändert oder in einer nicht in 18ok GmbH Veröffentlichungen beschriebenen Weise verwendet wird.
18ok GmbH stellt den Käufer bei der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter wegen des Gebrauchs eines 18ok GmbH-Produktes von Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers frei. 18ok GmbH verschafft dem Käufer darüber hinaus grundsätzlich das Recht zur weiteren Nutzung des Produktes. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen unmöglich, so wird 18ok GmbH nach eigener Wahl das Produkt entweder derart ändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den an 18ok GmbH entrichteten Kaufpreis abzüglich eines die Nutzungsdauer des Produktes berücksichtigenden Preisminderung erstatten.
Die vorher aufgeführten Verpflichtungen bestehen nur, wenn der Käufer 18ok GmbH unverzüglich über gegen ihn gerichtete Ansprüche in Kenntnis setzt, 18ok GmbH alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben und die Schutzrechtsverletzung nicht dadurch verursacht wird, dass ein von 18ok GmbH geliefertes Produkt verändert oder in einer nicht in 18ok GmbH Veröffentlichungen beschriebenen Weise verwendet wird.
7. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail an team(at)eden-shop.de ) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
Eden Shop
18ok GmbH
Eberfurterstr.47a
66450 Bexbach
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Nähres zu den Widerrufsfolgen finden Sie in den Kundenbestimmungen.
Aufgrund unserer Hygienebestimmung und im Interesse aller Kunden entfällt das Widerrufsrecht und Rückgaberecht für all jene Produkte bei denen der Kunde die Originalverpackung geöffnet hat, da für uns nicht im einem angemessenen Umfang nachprüfbar ist ob die Ware gebraucht wurde oder nicht.
8. Ausführungsbestimmungen
Der Käufer wird für den Fall des Exportes der Produkte die Deutschen Ausfuhrbestimmungen beachten und seinen Kunden darauf hinweisen, dass im Falle des Exportes Deutsche Ausfuhrbestimmungen gültig sind.
Wenn Lieferungen auf Wunsch des Käufers unverzollt ausgeführt werden, haftet er 18ok GmbH gegenüber für eventuelle Nachforderungen des Zollamtes.
Der Käufer wird für den Fall des Exportes der Produkte die Deutschen Ausfuhrbestimmungen beachten und seinen Kunden darauf hinweisen, dass im Falle des Exportes Deutsche Ausfuhrbestimmungen gültig sind.
Wenn Lieferungen auf Wunsch des Käufers unverzollt ausgeführt werden, haftet er 18ok GmbH gegenüber für eventuelle Nachforderungen des Zollamtes.
9. Schlussbestimmungen
a. Der Käufer kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von 18ok GmbH übertragen. Gegen Ansprüche der 18ok GmbH kann er nur aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
b. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich Deutschem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes (EKG), des einheitlichen Vertragsabschlussgesetzes (EAG) und des Wiener UN-Abkommens über den internationalen Warenverkehr (UNCITRAL).
c. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle vertraglichen oder mit dem abgeschlossenen Vertrag im Zusammenhang stehenden Ansprüche ist, sofern der Käufer Vollkaufmann ist, Homburg/Saar. 18ok GmbH ist auch berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-) Sitz oder Aufenthaltsort des Käufers zuständige Gericht anzumelden.
a. Der Käufer kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von 18ok GmbH übertragen. Gegen Ansprüche der 18ok GmbH kann er nur aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
b. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich Deutschem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes (EKG), des einheitlichen Vertragsabschlussgesetzes (EAG) und des Wiener UN-Abkommens über den internationalen Warenverkehr (UNCITRAL).
c. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle vertraglichen oder mit dem abgeschlossenen Vertrag im Zusammenhang stehenden Ansprüche ist, sofern der Käufer Vollkaufmann ist, Homburg/Saar. 18ok GmbH ist auch berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-) Sitz oder Aufenthaltsort des Käufers zuständige Gericht anzumelden.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Lizenz-, Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. vorbehalten.
Sollten einzelne der vorstehenden Lizenz-, Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. vorbehalten.